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Was ist das Nießbrauchrecht, wem nützt es und was gilt es dabei zu berücksichtigen?

Allgemeines zum Nießbrauchrecht

Gemäß § 1030 BGB ist ein Nießbrauch ein unverkäufliches und unvererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie z.B. Mieteinnahmen daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört.

Das Nießbrauchrecht ermöglicht es, das Eigentum an einer Immobilie von deren wirtschaftlicher Nutzung zu trennen. Das kann besonders dann nützlich ein, wenn Sie als Immobilienbesitzer zu Lebzeiten Ihre Immobilien an die Erben übertragen, aber weiterhin darin wohnen bleiben möchten.

 

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Die Begriffe Nießbrauch und Wohnrecht werden häufig verwechselt. Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht werden im Grundbuch eingetragen und führen zu einer Belastung der Immobilie. Beide Rechte sind laut BGB nicht vererbbar und bleiben auch im Falle eines Eigentümerwechsels bestehen.

Beim Wohnrecht darf eine Person zwar die Immobilie nutzen, um darin zu wohnen – im Gegensatz zum Nießbrauch darf sie jedoch keine Gewinne aus Vermietung oder Verpachtung erzielen.

 

Vorteile des Nießbrauchrechts

Durch das Nießbrauchrecht können Sie Immobilieneigentum übertragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass bestimmte Personen bis zu ihrem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben oder diese wirtschaftlich nutzen können, um ihren Unterhalt zu sichern.

Wenn Sie eine Immobilie z.B. zu Lebzeiten durch die vorweggenommene Erbfolge an Ihre Kinder übertragen möchten, können Sie sich von Ihren Kindern als Erwerber ein Nießbrauchrecht einräumen lassen.

 

Nachteile des Nießbrauchrechts

Ein Nießbrauchrecht wird in das Grundbuch eingetragen. Damit ist es bindend. Das bedeutet: Auch wenn der Nießbraucher auszieht, darf er weiterhin Einnahmen durch die Miete erwirtschaften. Umgekehrt gilt: Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchrecht belastet, darf sie der Eigentümer zwar verkaufen – der Nießbrauch erlischt jedoch nicht mit dem Verkauf.

Ein Nießbrauchrecht auf eine Immobilie reduziert daher in der Regel deren Wert. Möchte der Eigentümer in absehbarer Zeit das Haus verkaufen, sollte er dies vor der Bestellung des Nießbrauchs berücksichtigen.

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