Online Ratgeber Immobilien

Was ist eigentlich die Spekulationssteuer und was gilt es zu beachten?

Allgemeines zur Spekulationssteuer

Unter Spekulationssteuer versteht man die Besteuerung von Gewinnen, die bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Verkauf von Immobilien oder Grundstücken) erzielt werden. Bei dem kurzfristigen Weiterverkauf einer erworbenen Immobilie wird auf einen durch Wertsteigerung den Kaufpreis übersteigenden Verkaufspreis spekuliert. Aus dieser Spekulation entstehende Gewinne werden dem Jahreseinkommen zugerechnet und sind somit steuerpflichtig.

Die gute Nachricht vorweg: Die Spekulationssteuer müssen Sie nicht bei jedem Immobilienverkauf bezahlen!

 

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Grundsätzlich hängt die Höhe der Spekulationssteuer von Ihrem persönlichen Steuersatz und dem erzielten Verkaufs- bzw. Spekulationsgewinn Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks ab. Ihr persönlicher Steuersatz wird von Ihrem jährlichen Gesamteinkommen berechnet. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erhöht ein Verkaufsgewinn Ihr zu versteuerndes Einkommen.

 

Wie berechne ich die Spekulationssteuer?

Notariell beurkundeter Verkaufspreis

./. Kosten im Rahmen des Verkaufs (z.B. Schönheitsreparaturen)

./. Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien)

= zu versteuernder Gewinn

x Persönlicher Steuersatz

= zu zahlende Spekulationssteuer

 

Wann entfällt die Spekulationssteuer?

Eine Spekulationssteuer für die private Veräußerung von nicht selbst genutzten Immobilien entfällt, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen.

Für den Verkauf von selbst bewohnten Immobilien fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an. Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie in dem angebrochenen Jahr des Verkaufes und mindestens in den zwei Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde. Dies gilt auch, wenn die Immobilie in dem Jahr des Verkaufs selbst bewohnt, aber kurz vor dem Verkauf vermietet wird.

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