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Was ist die Grundsteuer, wozu dient sie und wann bzw. für wen fällt sie an?

Allgemeines zur Grundsteuer
Jedes Jahr fällt für Eigentümer die Grundsteuer an. Diese spezielle Form der Steuer besteuert den Grundbesitz.

Sie ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer- bzw. Einnahmequelle der Gemeinden und wird in der Regel quartalsweise gezahlt. Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer, die nur erhoben wird, sobald ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.

Ab 2025 soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Bereits in diesem Jahr müssen Eigentümer dafür eine Grundsteuererklärung abgeben. Für manche wird es künftig teurer werden, für andere günstiger.

Mehr dazu finden Sie im folgenden Abschnitt.

 

Welche Arten der Grundsteuer gibt es?

  • Grundsteuer A wird für den Grundbesitz von Betrieben der Forst- und Landwirtschaft erhoben
  • Grundsteuer B wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum erhoben

 

NEU: Die geplante Reform zur Grundsteuer sieht zudem die Einführung der Grundsteuer C vor:

  • Grundsteuer C: Diese soll Kommunen die Möglichkeit geben, bisher unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern. Dadurch soll der Anreiz, Grundstücke aus Spekulationszwecken zu halten, verringert und mehr neuer Wohnraum geschaffen werden.

 

Die neue Grundsteuerreform
Die Höhe der Grundsteuer variiert bisher stark und verstößt damit gegen das Gleichheitsprinzip aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die aktuelle Berechnung der Grundsteuer gilt daher nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 als verfassungswidrig und veraltet.

Ende 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet – damit endete nicht nur der alte Zustand, sondern auch ein eineinhalb Jahrzehnte währender politischer Streit um diese Steuer.

Die neue Grundsteuerreform greift zwar erst 2025, denn die Umsetzung zur Neuberechnung braucht Zeit. ABER: Eigentümer müssen schon in diesem Jahr die Daten an das Finanzamt melden, nach denen die Steuer neu berechnet wird.

 

Was ist jetzt zu tun?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz). Hierfür kann das Portal „Mein ELSTER“ verwendet werden.

Ein ELSTER-Zertifikat erhalten Sie nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Auch Angehörige, die bereits bei ELSTER registriert sind, dürfen für Sie die Erklärung elektronisch übermitteln.
WICHTIG: Ignorieren geht nicht – es drohen Strafen, wenn man es nicht oder verspätet tut.

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